Hier finden Sie die aktuellen Preise für Heilmassage, Schmerztherapie, Fasziopressur und MindCoaching in Klagenfurt. Welche Behandlung und Behandlungsdauer sinnvoll ist, hängt von Ihrem individuellen Anliegen ab. Bei therapeutischer Heilmassage kann – abhängig von ärztlicher Verordnung und Versicherungsträger – eine teilweise Kostenerstattung möglich sein.

Behandlung nach Liebscher & Bracht (Erstbehandlung)

€ 105,–

60 Minuten

Behandlung nach Liebscher & Bracht (Folgebehandlung)

€ 80,–

45 Minuten

Behandlung nach Liebscher & Bracht (Folgebehandlung)

€ 53,–

30 Minuten

Heilmassage/gewerbliche Massage inkl. Faszienbehandlung

€ 90,–

60 Minuten

Heilmassage/gewerbliche Massage inkl. Faszienbehandlung

€ 73,–

45 Minuten

Heilmassage/gewerbliche Massage inkl. Faszienbehandlung

€ 45,–

30 Minuten

Klassische Heilmassage/gewerbliche Massage und Lymphdrainage

€ 84,–

60 Minuten

Klassische Heilmassage/gewerbliche Massage und Lymphdrainage

€ 63,–

45 Minuten

Klassische Heilmassage/gewerbliche Massage und Lymphdrainage

€ 42,–

30 Minuten

MindCoaching-Access Bars, Kinesiologie, Klangschalenmassage

€ 84,–

60 Minuten

MindCoaching-Access Bars, Kinesiologie, Klangschalenmassage

€ 63,–

45 Minuten

MindCoaching-Access Bars, Kinesiologie, Klangschalenmassage

€ 42,–

30 Minuten

Kostenerstattung bei Heilmassage und Lymphdrainage

Für eine mögliche Rückerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.

Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung, welche Unterlagen erforderlich sind und welcher Betrag erstattet werden kann. Die Höhe der Rückerstattung ist vom Versicherungsträger und der verordneten Leistung abhängig.

Private Zusatzversicherung

Ob Ihre private Zusatzversicherung Kosten übernimmt, richtet sich nach Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag. Bitte klären Sie die Voraussetzungen direkt mit Ihrer Versicherung.

Absageregelung

Reservierte Termine werden ausschließlich für Sie freigehalten. Bitte geben Sie Absagen möglichst frühzeitig bekannt.

„Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, können in Rechnung gestellt werden.“

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